Bildung: Rechte und Pflichte #100DaysToOffload

Es ist Anfang Januar und der Winter hat Berlin fest im Griff, heute sogar mit Schnee. Noch befindet sich Deutschland im Lockdown und da abzusehen ist, dass die Infektionszahlen nach dem 10. Januar nicht signifikant zurückgehen, entspannt sich gerade eine kontroverse Diskussion zur Wiedereröffnung der Schulen.

Auf der einen Seite positioniert sich die baden-württembergische Kultusministerin Eisenmann mit ihrer Forderung, die Grundschulen und Kitas nach dem 10. Januar unabhängig von den Infektionszahlen zu öffnen. Gerade die Qualifikation „unabhängig“ löste heftige Reaktionen aus.

Den Ansichten von Frau Eisenmann gegenüber steht beispielsweise die einflussreiche Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, die in ihrer 7.Ad-Hoc-Stellungnahme vom 08.12.2020 forderte, die Schulpflicht aufzuheben und die Schulen nachdrücklich zur Arbeit im Homeoffice aufzufordern. Damit gemeint ist u.a., „wo immer möglich, sollten digitale Möglichkeiten anstelle von Präsenzangeboten genutzt werden“ (S. 2). Weiterhin wird das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle Jahrgangsstufen sowie die Entwicklung von Konzepten für den Wechselunterricht ab der Sekundarstufe angemahnt.

Es geht somit grundlegend um einen Kulturkampf bzw. Kampf um Deutungshoheit zwischen den Gütern Gesundheit und Bildung. Da die COVID-19-Fallzahlen ab dem Spätsommer / Herbst wieder deutlich gestiegen sind und es zur bereits befürchteten zweite Welle kam, scheint dies auf Seiten der Bildungsverantwortlichen ein „ideologisches Aufrüsten“ zu bewirken. Deutlich wird dies für mich im Zusammenhang mit dem „Recht auf Bildung“. Meine These hier ist, dass dieses Konzept immer dann ins Spiel gebracht wird, wenn es gilt, das bestehende Schulsystem gegenüber der Digitalisierung zu verteidigen bzw. das bestehende „Digitaldefizit“ (FAZ, 20.12.2020) zu vertuschen. (Man könnte hier ketzerisch anmerken, dass man mit dem Ausfall landeseigener Plattformen gerechnet hat; dazu kam es dann nach der erneuten Schließung der Schulen etwa in Bayern) Dazu wird – wie hier im Interview mit der KMK-Präsidentin Hubig – betont, der Präsenzunterricht wäre am besten geeignet, das Recht auf Bildung umzusetzen. Das möchte ich überhaupt nicht bestreiten, sondern auf die Art der Diskussion hinweisen, wie das „Recht auf Bildung“ für eine bestimmte Agenda instrumentalisiert wird. Darüber hat auch bereits die FAZ (Paywall) geschrieben: „Sie [Kultusminister:innen] geben sich den Anschein, als würden sie gegen irgendeinen mächtigen Gegner tapfer für das Recht auf Bildung und den Wert des Schulunterrichts streiten.“

Wer könnte dieser Gegner sein? Das Silicon Valley und die global agierenden Digitalkonzerne mit ihren utopischen Verheißungen auf Bildung für alle durch (kommerzielle) Technologien für alle? Oder all die aktiven Lehrer:innen, die sich in Deutschland unter widrigen Bedingungen für gute Bildung unter den Bedingungen der Digitalität einsetzen?

Damit werde ich mich noch in weiteren Beiträgen im Rahmen von #100DaysToOffload auseinandersetzen. Dazu möchte ich auf die Gegenüberstellung des Rechts auf Bildung und der Schul- bzw. Präsenzpflicht eingehen und wie sich dies gerade ändert.

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